Fahrervertrag Datenfunk in München

Fahrervertrag

zwischen der

Taxi-München eG, Engelhardstr. 6, 81369 München
Vertreten durch den Vorstand

 
und Herrn, Frau

nachfolgend Funkteilnehmer genannt

 

Name ........................................................................ Vorname .................................................................
geb. am ..................................................................... in .............................................................................
PLZ/Ort .................................................................... Straße ......................................................................
Staatsangehörigkeit ....................................................  
Telefon ...................................................................... Mobil .......................................................................
Fax ............................................................................  
Personalausweis-/Pass-Nr./ausstellende Behörde ......................................................................................................................
Führerscheine ............................................................ seit ...........................................................................
Liste-Nr./ausstellende Behörde .................................................................................................................................................
Personenbeförderungsschein für München Nummer ....................................................................
seit ........................................................................... gültig bis
Fahrernummer: ................................................... (6-stellig)
Fahrer/in: ............................................................(4-stellig)
Funkteilnehmer ist selbst Unternehmer Konzessionsnr: ..........................................................
wenn nein:  
beschäftigt bei  
...................................................................................................................................................................................

Sprachkenntnisse, außer deutsch:

englisch französisch italienisch spanisch
arabisch griechisch türkisch russisch
sonstige

Sonstige Serviceleistungen:

Taxi-Guide     ja / nein München erfahren     ja / nein
Besorgungsfahrten ja / nein
Sperriges / schweres Gepäck ja / nein
Lotsenfahrten ja / nein

Beförderungseinschränkungen:

Allergie (Attest)  
Fernfahrten  ja / nein
Überführungsfahrten ja / nein
Patientenfahrten ja / nein
Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden, damit die Daten berichtigt werden können!

 

Präambel

Dieser Vertrag ist Grundlage für die Teilnahme an der Auftragsvermittlung der Taxi München eG. Vor der Teilnahme an der Auftragsvermittlung muss jeder Funkteilnehmer an einer Unterrichtung der Taxi-München eG über die Einzelheiten der Vermittlung teilnehmen und hierüber eine Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung und Unterzeichnung dieses Vertrages wird ein Fahrerausweis mit Lichtbild ausgehändigt. Die Geltungsdauer ist mit der des Personenbeförderungsscheines identisch. Vor Gültigkeitsablauf des Fahrerausweises muss bei der Taxi-München eG der bereits verlängerte Personenbeförderungsschein vorgelegt werden.

Unser gemeinsames Ziel ist es, mit dem Einsatz des Fahrerausweises eine optimale Betreuung unserer Mitgliedsunternehmen und deren Fahrer zu erreichen. Weiterhin soll diese Verbesserung zu einem Service auf hohem Niveau für die Fahrgäste und die Taxi-München eG führen.

Durch die Einführung von Fahrerausweisen und Datenfunk werden Voraussetzungen geschaffen, die im Münchner Taxigewerbe die notwendige Servicebereitschaft erhöht und dadurch die Kundenzufriedenheit weiter verbessert.

I. Pflichten des Fahrpersonals

  1. Der Fahrerausweis gilt auf die Dauer der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung, er dient zur Identifikation gegenüber den Fahrgästen und der Taxi-München eG.
  2. Die Teilnahme an der Auftragsvermittlung ohne Fahrerausweis ist unzulässig. Bei Verlust, der der Taxi-München eG sofort anzuzeigen ist, obliegt es dem Fahrer für Ersatz zu sorgen. Die Teilnahme an der Vermittlung mit einem Ausweis der auf eine andere Person ausgestellt wurde, zieht eine Sperre für die Auftragsvermittlung von bis zu 6 Monaten nach sich. Dies gilt auch für den Ausweisinhaber der seinen Ausweis zur Verfügung gestellt hat. Die Sperre des Ausweises tritt dann nicht ein, wenn ihn kein Verschulden trifft. Die Beweislast dafür, dass der Ausweis nicht durch das Verschulden des Ausweisinhabers missbräuchlich verwendet wurde, trifft den Ausweisinhaber.
  3. Der Fahrerausweis dient zur Anmeldung bei Dienstbeginn und muss während des Dienstbetriebes an gut sichtbarer Stelle im Sichtbereich des Beifahrers angebracht werden.
  4. Aufforderungen der Taxi-München eG zu Nachschulungen ist Folge zu leisten.
  5. Während der Durchführung von Fahraufträgen muss das Funkgerät eingeschaltet bleiben. Das Taxi muss jederzeit erreichbar sein.

II. Verhalten im Fahrdienst

  1. Das Fahrpersonal hat sich im Fahrdienst freundlich, hilfsbereit und sachkundig zu verhalten.
  2. Das Fahrpersonal muss ordentlich und dem Fahrdienst angemessen gekleidet sein.
  3. Verhaltensweisen, die den Ruf der Taxi-München eG oder dieser Taxiunternehmer schädigen, sind zu unterlassen.
  4. Das Fahrpersonal muss zur Kommunikation mit den Fahrgästen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
  5. Kranke und Behinderte sind auf deren Wunsch von und zur Wohnung zu begleiten.
  6. Das Fahrpersonal hat alle Vorschriften und Gesetze den Straßen- und Taxiverkehr betreffend zu befolgen.

II. Disziplinarbestimmungen

Beide Parteien verpflichten sich alle personenbeförderungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen, sowie die Pflichten aus der Satzung der Taxi-München eG, deren Betriebsordnungen und sachdienlichen Anweisungen zu befolgen. Jeder Teilnehmer hat das Recht, die Satzung der Taxi-München eG sowie deren Betriebsordnungen nach Vereinbarung. einzusehen.

  1. Verstöße können geahndet werden durch
    1. Abmahnung
    2. Geldbuße, gem § 50 der Satzung der Taxi-München eG
    3. Befristeter Ausschluss von der Auftragsvermittlung
    4. Ist ein Funkteilnehmer nachhaltig nicht im Stande Fahraufträge ordnungsgemäß auszuführen, kann er solange von der Auftragsvermittlung ausgeschlossen werden, bis der Mangel abgestellt ist.
  2. Dem Funkteilnehmer ist bekannt, dass für den Fall, dass ein Fehlverhalten eines Funkteilnehmers nicht aufgeklärt oder dem Funkteilnehmer nicht zugeordnet werden kann und der Unternehmer bei der Aufklärung nicht mitwirkt, auch das Fahrzeug befristet von der Auftragsvermittlung ausgeschlossen werden kann.
  3. Funksperren, beginnen mit dem Tag an dem sich der Fahrer, oder bei Fällen nach Ziffer 2, ein Fahrer zum ersten Mal zur Funkteilnahme anmeldet.
  4. Die nach Ziffer 1 ausgesprochenen Sanktionen kann die Taxi-München eG dem Unternehmer schriftlich mitteilen.
  5. Rechtsmittel gegen die nach Ziffer 1. ausgesprochenen Sanktionen sind vom Funkteilnehmer durch Beschwerde beim Aufsichtsrat einzulegen. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung durch den Aufsichtsrat.
  6. Die vertragschließenden Parteien stimmen zu, dass bei Geldbußen unter Euro 150,- und Funksperren bis zu 5 Tagen, nach Anhörung und Entscheidung durch den Aufsichtsrat nach Ziffer III Abs. 5, der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist.
  7. Schadenersatzforderungen Dritter, z. B. von Fahrgästen oder geschädigten Unternehmen sind von dieser Vereinbarung nicht berührt.
  8. Beide Parteien sind sich einig, dass bei gravierenden Verstößen, wie Verletzung der Beförderungspflicht, Tarifverstößen und ähnlichem, die zuständige Genehmigungsbehörde informiert werden kann.
  9. Die Taxi-München eG versichert, dass sie die Daten der Funkteilnehmer nicht an Unbefugte weitergibt und vertraulich im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt.
  10. Gerichtsstand im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
  11. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Taxi-München eG Fahrerin / Fahrer