Taxi-Datenfunkkurs

Vermittlungsvertrag zwischen der

Taxi-München eG, Engelhardstr. 6, 81369 München

und dem Mitgliedsbetrieb, Mitgliedsnummer ......................................

Steuernummer .................................

Name ................................................................................................

Betriebssitz

Geschäftsführer

Wohnsitz .........................................................................................

Telefon / Fax ........................................................ Mobil .........................................

Mitglied im Landesverband  [  ]     email ................................................................

Präambel

Die Taxi-München eG und deren Vertragspartner sind nach Kräften bemüht Fahrtaufträge zu akquirieren und zur Zufriedenheit der Kunden durchzuführen.

Gemeinsames Ziel ist es. durch gegenseitige rückhaltlose Unterstützung die gemeinsamen wirtschaftlichen und ideellen Interessen nachhaltig zu fördern.

Das gesamte Vermittlungssystem der Taxi-München eG ist auf der rechtlichen Grundlage der Satzung der Taxi-München eG und den personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften zu fördern.

Der Unternehmer verpflichtet sich, geeignetes Personal und Fahrzeuge einzusetzen und die Vorgaben aus diesem Vertrag zu erfüllen.

1. Allgemeines

Die Taxi-München eG räumt dem Mitgliedsunternehmen für die aufgeführten Taxis die Auftragsvermittlung über Sprech- und Datenfunk unter den Bedingungen dieses Vertrages ein.
Änderungen der Daten des Vertrages oder der Taxis müssen im Interesse der Auftragsvermittlung unverzüglich der Taxi-München eG mitgeteilt werden.
Fehlende oder falsche Betriebsdaten können /um vorübergehenden Ausschluss von der Funkvermittlung führen.

2. Vertragsdauer

Der Vertrag tritt am ........................................ in Kraft
Vertragsbeginn für weitere Taxis ist jeweils der Beginn des Monats, in dem die Datenfunkvermittlung aufgenommen wird.
Der Vertrag endet mit dem Ausscheiden des Mitgliedsbetriebes aus der Taxi-München eG, entsprechend deren Satzung. Der Vertrag für die einzelnen Taxis bezüglich der Funkvermittlung kann mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende (31.12.) gekündigt werden.

3. Umlagen

Die Taxi-München eG gibt bis 31.10. eines jeden Kalenderjahres die Kosten für die Teilnahme an der Auftragsvermittlung für das Folgejahr im Taxikurier bekannt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die ausschließlich von der Taxi-München eG zu beziehende Fahrzeugausrüstung für den Betrieb des Datenfunks bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Taxi-München eG. Die Taxi-München eG verpflichtet sich für die Wartung und Instandhaltung zu sorgen.

5. Technische Bestimmungen

Die eingesetzten Taxis haben den Anforderung der StVZO der BOKraft und den personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Beschädigte Taxis sollen nicht eingesetzt werden. Die im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Fahrzeuge müssen bauartbedingt vollständig ausgerüstet sein (z. B. Radzierkappen).Werbeeinrichtungen die das Erscheinungsbild oder die Nutzung des Taxis beeinträchtigen. wie z. B. Werbung auf den Seitenscheiben sind nicht zugelassen.

6. Sauberkeit

Alle Fahrzeuge müssen innen und außen in einem anbietbaren Reinigungszustand sein.. Pro Fahrgastplatz muss Stauraum für ein üblicherweise im Kofferraum unterzubringendes Reisegepäckstück vom Fahrgastraum abgetrennt vorhanden sein.

7. Pflichten des Unternehmens

  1. Das Unternehmen des Vertragspartners hat das Fahrpersonal über die Pflichten aus diesem Vertrag zu unterrichten.
  2. Das Unternehmen darf nur Personal zur Bedienung des Datenfunks einsetzen, das einen gültigen Fahrervertrag besitzt.
  3. Das Unternehmen hat die Akzeptanz Fgleich von Kreditkarten VISA. Master-Card. Amex .Diners und Fahrtauftragsscheine der Partner der Taxi-München eG sicherzustellen.
  4. Das Unternehmen ist verpflichtet an der Aufklärung von Reklamationen, gleich welcher Art. mitzuwirken.
  5. Während der Durchführung von Fahraufträgen muss das Funkgerät eingeschaltet bleiben. Das Taxi muss jederzeit erreichbar sein.

8. Haftung

  1. Das Unternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
  2. Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch die unsachgemäße Bedienung der Vermittlungseinrichtungen der Taxi-München eG oder Dritten entstehen.
  3. Die Taxi-München eG haftet für entstandene Schäden durch Übermittlungsmängel ihrer Mitarbeiter und verpflichtet sich für die Wartung und Instandhaltung der genossenschaftseigenen Vermittlungseinrichtungen zu sorgen.
  4. Schäden die durch technische Ausfälle entstehen führen im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander nicht zu Schadenersatz.
  5. Die Schadensersatzpflicht pro Schadensfall im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander ist ausgeschlossen, in anderen Fällen ist die gegenseitige Schadensersatzpflicht auf die Höhe Euro 500.-- begrenzt.

9. Sanktionen

Verstöße gegen den Vertragsinhalt werden nach § 50 der Satzung geahndet.

10. Salvatorische Klausel

Sollten Teile des Vertrages ungültig werden gelten die übrigen Bestimmungen fort. Änderungen bedürfen der Schriftform.

München, den

Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden, damit die Daten berichtigt werden können!

 

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Taxi-München eG  Unternehmer